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Wie läuft die Online-Aufhebung der Lebenspartnerschaft? Wie ist der Ablauf einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft?
Eheleute haben die Möglichkeit sich im Scheidungsfall für die Online-Scheidung zu entscheiden. Gibt es die Vorgehensweise der Online-Scheidung auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner, also eine „Online-Aufhebung“ der Lebenspartnerschaft?
Dies ist selbstverständlich möglich. Mit der Online-Aufhebung können Sie die gleichen wesentlichen Vorteile der Online-Scheidung nutzen.
Sparen sie viel Zeit! Mit der Online-Aufhebung lassen sich lästige Fahrten zur Anwaltskanzlei für Termine sparen. Die nötigen Informationen können per E-Mail oder Telefon geklärt werden. Dennoch genießen Sie eine persönliche Rundumbetreuung. Ich bin zu jeder Zeit für Sie zu erreichen, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihre Anliegen zu klären.
Wann ist eine Online-Aufhebung sinnvoll?
Eine Online-Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist zum Beispiel sinnvoll, wenn es sich um eine einvernehmliche Trennung handelt, die Partner sich also über die wesentlichen Punkte einig sind. In einem solchen Fall benötigt in der Regel nur der Lebenspartner einen Anwalt, der den Scheidungsantrag bei Gericht stellt.
Wie läuft das Verfahren ab?
Die Lebenspartnerschaft wird zwar vor dem Standesamt begründet. Im Trennungsfall endet sie jedoch vor Gericht, indem sie durch den Beschluss des zuständigen Familiengerichts aufgehoben wird.
Das Verfahren gestaltet sich vom Ablauf wie ein Scheidungsverfahren. Zu Beginn des Verfahrens steht ein Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Dieser Antrag kann wie der Scheidungsantrag in Deutschland ausschließlich durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Nach kurzer Zeit erhält der Antragssteller ein Schreiben mit der Bitte um Zahlung des Gerichtskostenvorschusses. Nach dessen Zahlung wird dem anderen Lebenspartner der Antrag zugestellt und die Möglichkeit gegeben, Stellung zu nehmen.
Wenn die Trennungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird das Gericht den Versorgungsausgleich durchführen und einen Termin für die mündliche Verhandlung anberaumen.
Zu diesem kurzen Termin müssen beide Partner erscheinen. Nach einer kurzen Befragung durch das Gericht ergeht der Aufhebungsbeschluss.
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Ihr Scheidungsanwalt - Niklas Clamann
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