Ihr Online-Scheidungsverfahren in 4 Schritten
Vorab können Sie sich hier über alle wichtigen Fragen informieren. Gerne stehe ich Ihnen auch telefonisch in einem unverbindlichen Orientierungsgespräch zur Verfügung (0251 – 5 777 5).
Sobald Sie sich zur Scheidung entschieden haben, läuft Ihr Scheidungsverfahren wie folgt ab:
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Sie lassen uns den Scheidungantrag online, per E-Mail, Fax oder Post zukommen.
Ich erstelle daraufhin Ihren Scheidungsantrag und reiche diesen innerhalb eines Werktages
bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein. Von allen Schreiben erhalten Sie von mir
selbstverständlich per Post eine Durchschrift. -
Der Scheidungsantrag wird an den Ehegatten zugestellt.
Sie erhalten von dem Familiengericht eine Eingangsbestätigung des Scheidungsantrages
mit Aktenzeichen. Gleichzeitig bittet das Gericht um Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses.
Dieser entfällt, sofern ich für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragt habe. Nach Zahlung der
Gerichtskosten direkt an die Gerichtskasse wird der Scheidungsantrag Ihrem Ehegatten zugestellt.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die Hälfte der Gerichtskosten wieder erstattet.
Jeder Ehegatte zahlt nur die Hälfte der angefallenen Gerichtskosten. -
Der Versorgungsausgleich wird geprüft.
Sie erhalten von mir die Fragebogen zum Versorgungsausgleich sofern dieser nicht
durch notarielle Urkunde ausgeschlossen wurde und schicken mir diese anschließend
ausgefüllt zurück. Ihr Ehegatte erhält die Fragebögen direkt von dem Gericht.
Bei einer Ehedauer von weniger als drei Jahren, wird der Versorgungsausgleich nur auf
Antrag durchgeführt. Das für Sie zuständige Familiengericht bestimmt daraufhin den Termin für Ihre Scheidung. -
Der Scheidungstermin findet vor dem Familiengericht statt.
Das Gericht bestimmt den Scheidungstermin und lädt Sie zur mündlichen Verhandlung.
Nach dem bei einvernehmlichen Scheidungen ca. 10 Minuten dauernden Scheidungstermin
werden Sie geschieden. Das Verfahren hat etwa 5-6 Monate in Anspruch genommen.
In Ausnahmefällen werden Sie von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden.
Für den Fall, dass ich mich wegen der Entfernung zum Gerichtsort von einem Kollegen vertreten lasse,
entstehen Ihnen dadurch selbstverständlich auch keine zusätzlichen Kosten oder Mühen.
Gesonderte Kosten, wie zum Beispiel Fahrtkosten zum Gerichtstermin, fallen nicht an.
Ich stehe Ihnen selbstverständlich während des gesamten Verfahrens bei allen Fragen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Ich erinnere sie gegebenenfalls an Termine oder Unterlagen, besorge für Sie alle nötigen Formalitäten
und begleite Sie, soweit möglich, zu Ihrem Scheidungstermin beim Familiengericht.