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Scheidung durch Prozesskostenhilfe auch kostenlos möglich
– Prüfung gratis und sofort

Verfügen Sie über ein geringes Einkommen, sind Sie arbeitslos, beziehen Sie Sozialhilfe oder Hartz IV?
Dann kann das Scheidungverfahren für Sie völlig kostenlos sein.
Aber auch bei einem “normalen” geregelten Einkommen können Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, falls Sie durch hohe Schulden, hohe Wohnkosten oder auch durch Unterhaltsverpflichtungen finanziell stark belastet sind.

Anfrage / Erhebung zum Anspruch auf PKH

Um festzustellen ob für Sie die Prozeßkostenhilfe in Frage kommt und somit die Scheidung für Sie kostenlos ist , benötige ich folgende Angaben zu Ihrer persönlichen finanziellen Situation.
Bitte füllen Sie die unten stehenden Formularfelder möglichst vollständig aus.

Einkommen

Sind Sie erwerbstätig? Ja | Nein

freiwillige Angabe
freiwillige Angabe
freiwillige Angabe freiwillige Angabe freiwillige Angabe freiwillige Angabe

Ausgaben / Belastungen

Miete inkl. Heiz- und Nebenkosten?

freiwillige Angabe
freiwillige Angabe
freiwillige Angabe
freiwillige Angabe
Versicherungen / Beitrag €/mtl. freiwillige Angabe

Kontaktangaben

Pflichtangabe freiwillige Angabe

Bitte schreiben Sie den Sicherheitscode "kontakt" in das folgende Feld:
kontakt
Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand des Formulars durch uns gespeichert werden. Mit dem Versand bestätigen Sie die Zurkenntnisnahme unserer Datenschutzerklärung.
Ich prüfe für Sie gratis und unverbindlich, ob die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, übernimmt der Staat sowohl die Gerichtskosten als auch die Rechtsanwaltsgebühren.
Entweder müssen Sie überhaupt nichts bezahlen oder aber der Staat bewilligt die Zahlung von an Ihrem Einkommen angepassten Raten. Wer Sozialhilfe oder Hartz IV bezieht, muss in der Regel gar nichts zahlen. Sofern Sie dauerhaft nur über wenig Geld verfügen, müssen Sie auch später nichts zurückbezahlen. Die Scheidung ist für Sie in diesem Fall völlig kostenfrei.

Um Prozesskostenhilfe, im Fachterminus Verfahrenskostenhilfe, zu beantragen, muss ein spezielles Antragsformular ausgefüllt werden.
Wenn Sie mich mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens online beauftragen, sende ich Ihnen das Formular umgehend per Post oder Email zu und beantrage für Sie Verfahrenskostenhilfe.
Nutzen Sie mein Angebot:
Ich prüfe für Sie, gratis und unverbindlich, ob auch in Ihrem Fall Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann und erstelle Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Spartipps zur günstigeren Scheidung

Für den Fall, dass Sie über wenig Geld verfügen, aber keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, ist es um so wichtiger, sich mit den Möglichkeiten zur Senkung der anfallenden Scheidungskosten zu befassen.

Hier liegt nicht unerhebliches Potential für Einsparungen. Lesen Sie hierzu auch meinen "Ratgeber Scheidungskosten senken", den ich regelmäßig um weitere Tipps erweitere.