Trennung ohne Scheidung? Lieber doch verheiratet bleiben?
Immer wieder tauchen Fälle auf, in denen sich Ehegatten einigen, sich im Zuge der Trennung auf die Scheidung zu verzichten. Sie trennen sich zwar räumlich und meistens auch emotional voneinander, aber hin und wieder bleiben sie denndoch verheiratet - Teils um die Scheidungskosten zu umgehen. Ist das überhaupt sinnvoll?
Grundsätzlich kann man dies so machen. Ein Getrenntleben ohne Scheidung ist natürlich möglich. Allerdings kann das unter Umständen teurer sein, als sich scheiden zu lassen. Dinge, die ein dauerhaftes Getrenntleben „verteuern“ können sind unter anderem:
Erbe: Getrenntlebende Ehegatten ändern zwar oftmals ihre Testamente. Die gesetzlichen Erbansprüche bleiben § 1933 BGB jedoch bestehen. Die gesetzlichen Erbansprüche werden erst ausgeschlossen, wenn die Scheidungsvoraussetzungen gegeben sind, der Erblasser, die Scheidung beantragt hat und der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten mit postalischer Zustellung zugegangen ist.
Zugewinn: Erhebliche Nachteile entstehen außerdem bei dem Zugewinnausgleich. Der Zeitpunkt für die Berechnung ist immer der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugeht. Ein vorzeitiger Zugewinnausgleich kann nur in Ausnahmefällen nach § 1385 BGB beantragt werden. Das heißt: Wenn sich ein Ehepaar nach der Trennung nicht scheiden lässt, werden grundsätzlich auch alle Einkünfte nach dem Trennungszeitpunkt noch für den Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Versorgungsausgleich: Für den Versorgungsausgleich gilt im Grunde gleiches. Auch hier ist der Zeitpunkt für die Berechnung immer der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugeht. Der Trennungszeitpunkt ist hierfür nicht zu berücksichtigen.
Trennungsunterhalt: Der besserverdiende Ehegatte ist dem anderen Ehegatten grundsätzlich zur Zahlung des sogenannten Trennungsunterhalts verpflichtet. Daran ändert auch eine sehr lange Trennungszeit nichts. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verzicht auf den Trennungsunterhalt nicht möglich ist. Dies hat der BGH in ständiger Rechtsprechung (u.A. Beschluss v. 29.01.2014 AZ XII ZB 303/13 = FamRZ 2014, 629) entschieden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei der Trennung ohne die Scheidung anzustreben aus wirtschaftlicher Sicht einige Dinge zu beachten und abzuwägen sind und die Kosten einer Scheidung oft niedriger sind.