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.Trennungsjahr Inforeihe - Dauer

Dauer des Trennungsjahrs?

Wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen und bereits ein Jahr getrennt leben, kann die Ehe geschieden werden.  Dass beide die Scheidung beantragen, ist nicht notwendig. Es reicht, dass der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

Was ist, wenn sich ein Ehegatte gegen die Scheidung „sträubt“?

Wenn nur ein Ehegatte die Scheidung tatsächlich will und der andere sich dagegen sträubt, kann die Trennungszeit trotzdem ebenfalls ein Jahr betragen. Denn: Die Ehe kann auch geschieden werden, wenn sich einer der Ehegatten gegen die Scheidung sträubt. Dazu muss sich das Gericht davon überzeugen, dass die Ehe gescheitert ist. Einer der Ehegatten muss die Ehe in keinem Fall fortsetzen wollen. Beispielsweise könnte einer der Ehegatten bereits einen neuen Partner haben, der Scheidung bislang jedoch nicht zugestimmt haben.  
Wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben, wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet, (auch dann, wenn einer der Scheidung bislang nicht zugestimmt hat).

Spielt die Länge der Ehe eine Rolle?

Gerade Ehen, die die Ehegatten bereits nach wenigen Wochen scheiden lassen möchten und das Trennungsjahr die bisherige Länge der Ehe um ein vielfaches übersteigen würde, stellt sich immer die Frage, ob die bisherige Ehedauer für das Trennungsjahr eine Dauer spielt. Dies ist jedoch nicht so. Für das Trennungsjahr ist die bisherige Länge der Ehe unerheblich. Auch sehr kurze, wenige Wochen alte Ehen werden grundsätzlich nur nach einem mindestens einjährigen Trennungsjahr geschieden.

Alle Beiträge in unserer Inforeihe "Trennungsjahr"

  1. Teil - Das Trennungsjahr im Überblick - Einführung
  2. Teil - Die Dauer des Trennungsjahres
  3. Teil - Scheidung vor Ende des Trennungsjahres möglich?
  4. Teil - Trennung ohne Scheidung - lieber verheiratet bleiben?
  5. Teil - Wann ist eine Scheidung trotz Trennungsjahr nicht möglich