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Wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben, wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet, (auch dann, wenn einer der Scheidung bislang nicht zugestimmt hat).
Dauer des Trennungsjahrs?
Wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen und bereits ein Jahr getrennt leben, kann die Ehe geschieden werden. Dass beide die Scheidung beantragen, ist nicht notwendig. Es reicht, dass der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.Was ist, wenn sich ein Ehegatte gegen die Scheidung „sträubt“?
Wenn nur ein Ehegatte die Scheidung tatsächlich will und der andere sich dagegen sträubt, kann die Trennungszeit trotzdem ebenfalls ein Jahr betragen. Denn: Die Ehe kann auch geschieden werden, wenn sich einer der Ehegatten gegen die Scheidung sträubt. Dazu muss sich das Gericht davon überzeugen, dass die Ehe gescheitert ist. Einer der Ehegatten muss die Ehe in keinem Fall fortsetzen wollen. Beispielsweise könnte einer der Ehegatten bereits einen neuen Partner haben, der Scheidung bislang jedoch nicht zugestimmt haben.Wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben, wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet, (auch dann, wenn einer der Scheidung bislang nicht zugestimmt hat).