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Reihe Scheidungskosten - Teil 3 - Scheidungskosten Beispielsberechnungen

Scheidungskosten Berechnung Rechenbeispiel

Wir möchten Ihnen nachstehend einige Beispiele für die Errechnung der Scheidungskosten erläutern, die im Rahmen eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens vielfach anfallen.

Um Ihre eigenen möglichen Kosten vorab zu berechnen können Sie auch unseren Online-Scheidungskostenrechner nutzen

In der Regel errechnet sich der Streit- oder Gegenstandswert nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen der Eheleute unter Abzug von 750,- Euro je unterhaltsberechtigtes Kind. Einige Gerichte nehmen auch eine Reduzierung des Streitwertes bis zu 30% vor, wenn die Durchführung der Scheidung für das Gericht besonders wenig Arbeitsaufwand erfordert.

Sofern die Parteien die Durchführung des Versorgungsausgleiches nicht durch eine notarielle Vereinbarung ausgeschlossen haben oder bei einer Ehe unter drei Jahren keinen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleiches stellen, führt das Gericht automatisch den sogenannten Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durch. Der Streitwert für die Durchführung des Versorgungsausgleiches wird zu dem Wert der Scheidung addiert. Dieser Wert beträgt je auszugleichende Rentenversicherung 10 % des Streitwertes der Scheidung, mindestens aber 1.000,- Euro.

Scheidungskostenberechnung: Beispiel A:

Die Ehefrau verdient netto 1.600,00 € und der Ehemann 2.800,00 € monatlich.
Kinder sind nicht vorhanden.

Streitwert: 4.400,00 € *3 = 13.200,00 €

Berechnung Scheidungskosten - Tabelle Beispiel A
BerechnungsfaktorStreitwertStreitwert -30%
Gem. Einkommen x 3 13.200,00 € 9.240,00 €
Streitwert für den Versorgungsausgleich **  1000,00 €  1000,00 €
Streitwert insgesamt 14.2000,00 €  10.240,00 €
Anwaltskosten  1.957,55 € 1.820,70 €
Gerichtskosten 586,00 € 534,00 €
Kosten insgesamt 2.543,55 € 2.354,70 €

 

Scheidungskostenberechnung: Beispiel B:

Die Ehefrau verdient netto 800,00 € und der Ehemann 2.500,00 € monatlich.
Das Ehepaar hat zwei gemeinsame minderjährige Kinder.
Streitwert: (3.300,00 € *3) - 750,00 € - 750,00 € = 8.400,00 €

Berechnung Scheidungskosten - Tabelle Beispiel B
BerechnungsfaktorStreitwertStreitwert -30%
Gem. Einkommen x 3 8.400,00 € 5.880,00 €
Streitwert für den Versorgungsausgleich **  1000,00 €  1000,00 €
Streitwert insgesamt 9.400,00 € 6.880,00 €
Anwaltskosten 1.683,85 € 1.228,68 €
Gerichtskosten 482,00 € 368,00 €
Kosten insgesamt 2.165,85 € 1.596,68 €

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  2. Reihe Scheidungskosten - Teil 2 - Einvernehmliche Scheidung vs. streitige Scheidung
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  4. Reihe Scheidungskosten - Teil 4 - Wer bezahlt die Kosten einer Scheidung?
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Weiterführende Links

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Scheidungskostenrechner
Ratgeber Scheidungskosten reduzieren