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Mats Hummels Scheidung aus Sicht des Scheidungsanwaltes

Bildquelle Foto Mats Hummels: Sven Mandel, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Die Scheidung von Mats Hummels aus Sicht eines Scheidungsanwalts – Profifußball, Glamour & Ehe-Aus

Wenige deutsche Promis sind in der letzten Zeit so häufig in der Presse gelandet wie Cathy und Mats Hummels. Nachdem die Gerüchteküche um eine Trennung und Scheidung des bekannten Paares schon länger brodelte, haben der Profifußballer und die Influencerin und Moderatorin ihre Scheidung Ende letzten Jahres offiziell bekannt gegeben. Wie sich eine solche "Promischeidung" wie die der Hummels von den gut 142.800 sonstigen jährlichen Scheidungen in Deutschland unterscheidet und wie es sich auswirkt, dass sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, soll in diesem Artikel verdeutlicht werden.

Von Anfang an

Im Sommer 2015 heirateten Cathy und Mats Hummels standesamtlich in München. Bereits da hatte Mats einen Profivertrag bei Borussia Dortmund mit einem Jahresnettogehalt von wohl 5 Millionen Euro. Auch, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Trennung noch nicht absehbar war, haben sich unmittelbar mit dem Eingehen der Ehe für beide Seiten Pflichten ergeben.

Durch das Eingehen der Ehe entsteht die Verpflichtung zur Leistung des Eheunterhaltes, beziehungsweise des Familienunterhaltes nach § 1360 BGB:

„Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.“

Das Nachgehen dieser Verpflichtung kann sowohl durch eine Erwerbstätigkeit (§ 1360 S.1 BGB) als auch durch die Haushaltsführung (§ 1360 S.2 BGB) ausgeführt werden. Beide Arten der Unterhaltsleistung sind aber als gleichwertig anzusehen.

Mats Hummels war ab der Eheschließung bis 2016 bei dem Fußballverein Borussia Dortmund unter Vertrag, wechselte dann aber zu Bayern München. 2019 kehrte er zu Borussia Dortmund zurück und verlagerte im Zuge dessen seinen Wohnsitz von München nach Dortmund. Cathy Hummels blieb zusammen mit dem 2018 geborenen gemeinsamen Sohn in München. Cathy arbeitete zwar auch während der Ehe unter anderem als Influencerin und Moderatorin. Es steht aber außer Frage, dass der Großteil des Unterhaltes der Familie in finanzieller Hinsicht von Mats erbracht wurde. Cathy hat aber wohl primär die Sorgetätigkeit über den bis 2019 gemeinsamen Haushalt und die Betreuung des gemeinsamen Sohnes übernommen.

Kein Ehevertrag

Cathy und Mats Hummels haben 2015 ohne einen Ehevertrag geheiratet. Ohne Ehevertrag bedeutet, dass sich die Ehepartner nicht vertraglich selbst auf Regeln für ihre Ehe (und insbesondere für eine mögliche Scheidung) geeinigt haben (wie § 1408 BGB bestimmt), sondern dass sie auf die allgemeingültigen gesetzlichen Regelungen des Familienrechts zurückgreifen.

Die Trennung

Im Sommer 2021 sollen sich Cathy und Mats dann schließlich getrennt haben. Die Trennung stellt den ersten Schritt in Richtung Scheidung dar und kennzeichnet das Ende der bestehenden, ehelichen Lebensgemeinschaft. Der Grundgedanke des geltenden Scheidungsrechts ist dabei das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Dies besagt, dass eine Ehe, welche unheilbar zerstört ist, eine Scheidung rechtfertigt. Anders als nach früherem Recht, kommt es dabei nicht auf ein Verschulden einer der beiden Ehepartner an. Das Zerrüttungsprinzip findet sich in § 1565 Abs.1 BGB:

„Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.“

Bei Cathy und Mats Hummels soll wohl die Fernbeziehung zwischen München und Dortmund einer der Gründe für das Scheitern der Ehe gewesen sein.

Bei der Beurteilung, ob eine Ehe wirklich gescheitert ist und auch keine Wiederherstellung der Ehe mehr durch die Ehepartner zu erwarten ist, gilt die Zerrüttungsvermutung. Nach § 1566 Abs. 1 BGB wird das Scheitern (also die Zerüttung) der Ehe unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben, also das sogenannte Trennungsjahr abgelaufen ist.

Einreichen der Scheidung

Etwa ein Jahr nach der Trennung, pünktlich nach Ablauf des Trennungsjahres im Juli 2022, sollen Cathy und Mats Hummels dann den Antrag auf Scheidung bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht haben. Der Scheidungsantrag kann dabei von einem oder auch von beiden Ehegatten gestellt werden. Wer beim Familiengericht die Scheidung einreichen will, muss dabei allerdings anwaltlich vertreten sein.

Die Scheidung der Ehe durch den gerichtlichen Scheidungsbeschluss erfolgte dann wohl etwa ein halbes Jahr später am 19.12.2022. Nach eigenen Angaben von Cathy erfolgte der gerichtliche Termin sehr friedlich. Es handelte sich also vermutlich um eine einvernehmliche Scheidung.

Beim Scheidungstermin müssen übrigens immer beide Ehegatten persönlich erscheinen. Daran wäre es vorliegend wohl fast gescheitert: Mats soll zum Termin zu spät gekommen sein, wie Cathy über Instagram bekannt gab. Im Gegensatz zu vielen anderen gerichtlichen Prozessen ist es bei der Scheidung nicht möglich, nur die anwaltliche Vertretung erscheinen zu lassen.

Für die Vermutung eines ansonsten friedlichen Scheidungstermins spricht auch die Geschwindigkeit, in der die Scheidung vollzogen wurde. Es scheint also, als hätten die beiden sämtliche finanzielle Aspekte außergerichtlich, vermutlich mit anwaltlicher Unterstützung im Einvernehmen geregelt und diese sogenannten Folgesachen nicht vor Gericht ausgetragen.

Eine einvernehmliche Scheidung kann dabei nicht nur Kosten und Zeit sparen, sondern kann auch die Nerven der sich Scheidenden deutlich weniger strapazieren. Wenn auch Sie Unterstützung bei Ihrer Scheidung benötigen, kontaktieren Sie mich gerne!

Rechtliche und finanzielle Folgen der Scheidung

Die Entscheidung, keinen Ehevertrag abzuschließen, könnte insbesondere Mats im Nachhinein zunächst bereut haben. Denn die gesetzlichen Regelungen, auf die ohne Ehevertrag zurückgegriffen wird, sehen vor, dass dem finanziell schlechter gestellten Ehegatten die Möglichkeit eingeräumt wird, im Falle einer Trennung oder Scheidung Ansprüche gegen den Ehegatten geltend zu machen. Obwohl auch Cathy vermutlich zu den Besserverdienern gehört, dürfte das Einkommen des Profifußballers um ein Vielfaches höher sein.

Was passiert mit dem Vermögen?

Ohne ehevertragliche Regelungen gilt also für die Ehe der beiden das gesetzliche Güterrecht, welches in §§ 1363 ff. BGB geregelt ist. Die Ehepartner leben dann automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte während der Ehe sein eigenes Vermögen behält und damit grundsätzlich frei verfahren kann.

Bei den Hummels könnte Teil des Vermögens zum Beispiel deren selbsterbaute Villa auf Kroatien und weitere Immobilien sein. Zudem wird allein das Vermögen von Mats wird auf ca. 45 Millionen Euro geschätzt.

Kommt es jetzt zu einer Scheidung, wie bei den Hummels, haben beide Ehegatten einen Anspruch auf Durchführung des sogenannten Zugewinnausgleichs nach §§ 1363 Abs. 2 S. 2, 1372 ff. BGB. Dabei wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen, grob gesagt, zwischen den Partnern aufgeteilt. Hier könnte Cathy also die Hälfte des Vermögens fordern, welches Mats seit der Eheschließung im Jahr 2015 erwirtschaftet hat. Es würde allerdings ihr eigenes Vermögen gegengerechnet werden, welches sie innerhalb der Ehezeit erwirtschaftet hat.

Eigentumsverhältnisse sind von diesem Zugewinnausgleich übrigens nicht umfasst. Die Familienvilla im Münchener Stadtteil Bogenhausen und die Villa auf Kroatien gehören also auch weiterhin dem, den das Grundbuch als Eigentümer ausweist. Sind beide gemeinsame Eigentümer dieser Immobilien, bleibt nur der Weg, eine gemeinsame Einigung zu finden, wie beispielsweise ein Verkauf unter Aufteilung des Verkaufserlöses auf beide Ehegatten. Kann keine Einigung gefunden werden, bleibt als letzter Ausweg nur die Zwangsversteigerung.

Die Vermögensaufteilung soll im Falle der Hummels wohl relativ friedlich verlaufen sein. Die Familienvilla in München soll Cathy erhalten haben, diese soll verkauft werden. Auch die bereits erwähnte Villa auf Kroatien geht auf Cathys Alleineigentum über. Mats soll aber auch zwei Immobilien sowie Firmenbeteiligungen erhalten haben. Wie mit den sonstigen Vermögenswerten verfahren wurde und ob Mats ggf. eine Ausgleichszahlung an Cathy geleistet hat, ist nicht bekannt.

Weitere Folgesachen

Neben dem Zugewinnausgleich und der Aufteilung der Immobilien wird üblicherweise gemeinsam mit der Scheidung auch immer der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Durch den Versorgungsausgleich soll sichergestellt werden, dass beide Ehegatten im Alter eine möglichst gleichwerte finanzielle Absicherung erwarten können. Es werden also die Rentenansprüche der Ehegatten angeglichen. Die kurze Dauer des Scheidungsverfahrens der Hummels spricht dafür, dass die beiden sich darauf geeinigt haben, dass ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird. Dies scheint auch vor dem Hintergrund wahrscheinlich, dass beide finanziell ausgesorgt haben dürften und sich um ihre Absicherung im Alter jeweils keine Sorgen machen müssen.

Auch die Frage von eventuellen Unterhaltszahlungen dürfte im Fall des Promipaares äußerst interessant sein. Schließlich soll der Profifußballer und Ex-Nationalspieler ca. 10 Millionen Euro netto im Jahr verdienen. Cathy darf theoretisch per Gesetz zumindest einen Teil dieses beträchtlichen Einkommens für eine gewisse Zeit in Form von Unterhaltszahlungen für sich beanspruchen. Während des Trennungsjahres besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt, der dann mit der Scheidung endet. Nach der Scheidung kann dann weiter ein Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts bestehen, der in besonderen Einzelfällen sogar lebenslang gelten kann. Ob und wie sich die beiden im Hinblick auf den Unterhalt geeinigt haben, ist nicht bekannt. Es scheint allerdings so, als sei auch dieser Punkt nicht vor Gericht ausgetragen worden.

Anwaltskosten vermutlich über 300.000,00 €

Auch für die Scheidung von Prominenten gelten die allgemeingültigen Vorschriften für die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Das Gericht wird also auch für das Scheidungsverfahren der Hummels einen Verfahrenswert festgesetzt haben, von dem dann die Höhe der Scheidungskosten abhängt.

 Der Verfahrenswert berechnet sich zunächst nach dem Einkommen der Ehegatten. Maßgeblich ist das gemeinsame Nettoeinkommen der Eheleute, welches sie in drei Monaten verdienen. Wenn man nur von dem vermuteten Einkommen von Mats ausgeht, errechnet sich bereits ein Verfahrenswert in Höhe von 30 Millionen Euro. Hinzu kommt das gemeinsame Vermögen der Ehegatten, welches in Höhe von 5 % ebenfalls zum Verfahrenswert hinzugerechnet wird. Bei einem vermuteten Vermögen von 45 Millionen Euro wären dem Verfahrenswert weitere 2,25 Millionen Euro hinzuzurechnen. Gemäß § 22 Abs. 2 RVG ist der Verfahrenswert für eine einzelne Angelegenheit jedoch auf 30 Millionen Euro gedeckelt.

 Aus dem stolzen Verfahrenswert in Höhe von 30 Millionen Euro errechnen sich allein für die einvernehmliche Scheidung ohne Durchführung des Versorgungsausgleichs und sonstige Folgesachen Anwaltsgebühren in Höhe von 300.168,58 €. Diese Gebühren fallen um ein Vielfaches höher aus, wenn neben der Durchführung der einvernehmlichen Scheidung auch die Einigungen über Vermögen und Unterhalt Teil des Mandats waren. Man könnte also durchaus von einem lukrativen Mandat sprechen. Es ist relativ wahrscheinlich, dass vor Beginn des Mandats eine Gebührenvereinbarung geschlossen wurde.

 Sofern Sie nicht ebenfalls zu den Superreichen gehören, dürfte Ihre Scheidung deutlich günstiger ausfallen. Wie genau die Anwalts- und Gerichtskosten in Ihrem Fall ausfallen, können Sie mit Hilfe vom Scheidungskostenrechner vorab berechnen.