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Scheidungskostenrechner Online - Ihr Ergebnis

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Scheidungs­kosten
ohne Reduzierung
Scheidungs­kosten
mit Reduzierung
Gegenstandswert Ehesache ?
Gegenstandswert Ehesache ? 3.000,00 €
Gegenstandswert Ehesache:
Gemeinsames Einkommen 0,00 €
Abzug Kinder (300 € pro Kind) 0,00 €
wird verdreifacht 3x 0,00 €
Hinweis: Der gesetzliche Mindestwert für eine Scheidung beträgt:
3.000,00 €
3.000,00 €
Reduzierung um 0%Eine Reduzierung ist aufgrund des Mindestwertes der Scheidung von 3.000 € nicht möglich, aber ggfs. kann durch Verfahrenskostenhilfe die Scheidung kostenlos durchgeführt werden.
Reduzierung um 0%Eine Reduzierung ist aufgrund des Mindestwertes der Scheidung von 3.000 € nicht möglich, aber ggfs. kann durch Verfahrenskostenhilfe die Scheidung kostenlos durchgeführt werden. 0,00 € 0,00 €
Gegenstandswert Versorgungsausgleich (1)
Gegenstandswert Versorgungsausgleich (1) 1.000,00 € 1.000,00 €
Gegenstandswert gesamt
Gegenstandswert gesamt 4.000,00 € 4.000,00 €
Anwaltskosten (+ zweiter Anwalt)
Anwaltskosten 850,85 € 850,85 €
(+ zweiter Anwalt) 850,85 € 850,85 €
Gerichtskosten für beide Eheleute insgesamt (2)
Gerichtskosten für beide Eheleute insgesamt (2) 280,00 € 280,00 €
Scheidungskosten
Scheidungs­kosten 1.981,70 € 1.130,85 €
Ersparnis
Ersparnis —— 850,85 €
i
Bei beiden Eheleuten kommt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht, sodass das Verfahren für beide ggfs. völlig kostenfrei durchgeführt werden kann. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und stellen für Sie den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das nachstehende Anfrageformular.

(1) Für den Versorgungsausgleich wird der Mindestwert von 1.000 € in Ansatz gebracht. Bei einer Ehe unter drei Jahren wird davon ausgegangen, dass die Ehegatten nicht die Durchführung des Versorgungsausgleich wünschen.

(2) Die Gerichtskosten sind von beiden Ehegatten hälftig zu tragen. Der Antragsteller muss diese Gerichtskosten zunächst verauslagen und erhält am Ende des Verfahrens die anteiligen Gerichtskosten erstattet.

(3) Ausgegeben werden die Anwaltskosten für zwei Rechtsanwälte und die Gerichtskosten für beide Eheleute.

(4) Ausgegeben werden die Anwaltskosten für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für beide Eheleute unter Berücksichtigung einer Minderung des Gegenstandswertes von 30% wegen der Einfachheit des gesamten Scheidungsverfahrens. Ob eine solche Reduzierung vorgenommen wird, entscheidet das Gericht abschließend im eigenen Ermessen.

Verringerung der Scheidungskosten

Oftmals ist es möglich in einem persönlichen Gespräch noch weitere Umstände zu ermitteln, die zu einer nicht unerheblichen Reduzierung der Kosten führen. Hierzu sind allerdings weitere Informationen zu Ihrer persönlichen Situation nötig.

Gerichtskosten Erstattung der hälftigen Gerichtskosten 140,00 €
Senden Sie mir Ihre Anfrage

Geben Sie bitte Ihren Namen, E-Mail und ggf. Ihre Telefonnummer an und senden Sie die Anfrage ab. Ich erhalte dann Ihre Berechnungsdaten und kann die Kosten möglicherweise weiter reduzieren.

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Die für Sie errechneten Scheidungskosten: 1.130,85 €


 

Wie genau kann der Scheidungskostenrechner die Kosten vorhersagen?

Scheidunskostenrechner Foto

Der Scheidungskostenrechner verwendet die von Ihnen angegebenen Informationen wie z. B. ihr Einkommen und die Anzahl der Kinder um anhand einer Formel Anwaltskosten und Gerichtskosten zu errechnen. Da häufig jedoch auch weitere Faktoren eine Rolle spielen können sich Abweichungen ergeben.

Berechnungsgundlage der Scheidungskosten

Die Kosten einer Scheidung ergeben sich grundsätzlich aus den Gerichtsgebühren und den Anwaltsgebühren.
Diese richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, welcher sich aus der Summe des Nettoeinkommens beider Eheleute, das sie innerhalb von drei Monaten erzielen, ergibt.
Weiterhin können Kosten für den Versorgungsausgleich entstehen, sofern dieser durchgeführt wird.

Scheidungskosten Preisgarantie

Mehr Informationen zu den Kosten einer Scheidung

Unser Ratgeber Scheidungskosten sparen

Hier haben wir zahlreiche Tipps und Ratschläge für Sie zusammengestellt.

Kostenlose Scheidung durch Verfahrenskostenhilfe (vormals Prozesskostenhilfe)

Für den Fall, dass Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, ist für Sie ganz oder teilweise kostenlose Scheidung möglich.
Wir prüfen gerne für Sie Ihre Ansprüche! Nutzen Sie hierfür bitte unser Anfrageformular zur Verfahrenskostenhilfe.