Das Fahrzeug bei der Scheidung – wer bekommt es?
Das Fahrzeug bei der Scheidung – wer bekommt es?
Grundsätzlich bekommt der Ehepartner das Fahrzeug, der Eigentümer ist.
Wer ist Eigentümer?
Das Eigentum ergibt sich nicht aus dem Fahrzeugbrief und auch nicht daraus, auf wessen Namen das Auto versichert ist.
Es ergibt sich vielmehr aus dem Kaufvertrag, also Eigentümer ist der Erwerber des Autos.
Grundsätzlich gibt es einen Kaufvertrag, wo dies schriftlich festgehalten ist. Gibt es den nicht, kommt es auf die Umstände beim Kauf an. Dabei werden dann Fragen in den Raum geworfen wie „Wer hat das Auto bezahlt?“ oder „Wer hat die Verhandlungen geführt?“ etc.
Sobald beide Ehepartner den Kredit für einen Autokauf unterschrieben haben, sollen grundsätzlich auch beide Eigentümer des Autos werden.
Soll das Auto als Ersatz für den alten Wagen eines Ehepartners angeschafft werden, so ist davon auszugehen, dass dieser auch (wie bei dem alten Wagen) Eigentümer des neuen Wagen wird.
Eheleute sind gemeinsame Eigentümer
Wenn beide Eheleute gemeinsame Eigentümer des Autos sind, haben sie auch die gleichen Rechte am Auto. Hierbei müssten sich die Eheleute im Fall einer Scheidung einig werden, wer das Auto behalten darf und je dem anderen einen Ausgleich zahlen.
Ausnahmen bestätigen die Regel: Wenn beide Eheleute Eigentümer sind, ist auch zu prüfen, ob das Auto zum gemeinsamen Hausrat gehört und nach den Regeln der Trennung des Hausrates verteilt wird.
Ausnahme: Auto gehört zum Hausrat
Zum Hausrat gehören generell Sachen wie Möbel, Einrichtung, Küchengegenstände, Bettwäsche etc. aber eigentlich keine Autos.
Hier haben die Gerichte aber entschieden, wann das Auto in bestimmten Fällen zum Hausrat dazu gezählt wird und wann nicht:
Auto zählt zum Hausrat |
Auto zählt nicht zum Hausrat |
Wurde der Pkw ganz überwiegend nur für Familienzwecke genutzt, wie Einkaufen, Kinder zur Schule fahren, Urlaub und Ausflüge, gehört das Auto mit zum Hausrat, egal wie die Eigentumslage ist. |
Wurde das Auto überwiegend für berufliche Zwecke genutzt, ist es kein Hausrat. |
Ist einer der Ehegatten nicht berufstätig, ist der Zweitwagen grundsätzlich als Hausrat anzusehen. |
Wurde das Auto hauptsächlich von einem Ehegatten für persönliche Fahrten genutzt, ist es auch kein Hausrat. |
Folge |
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Das Auto wird nach den Regeln der Verteilung des Hausrates zugeteilt. |
Das Auto gehört dem Eigentümer, wie oben gesagt. |