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Kann ich bei Ihnen auch die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft „Online“ durchführen lassen?

Selbstverständlich führe ich Ihr Verfahren zur Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft genauso schnell und zuverlässig wie ein Ehescheidungsverfahren durch. Der Gesetzgeber spricht im Gegensatz zur Scheidung zwar von der “Aufhebung” der Lebenspartnerschaft und nicht von Scheidung, der Ablauf ist jedoch nahezu identisch. Erforderlich ist genau wie bei der Ehescheidung ein gerichtliches Antragsverfahren bei dem zumindest der Antragsteller anwaltlich vertreten sein muss.