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Was ist eigentlich die Düsseldorfer Tabelle?

Die pdfDüsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhaltes von Unterhaltsberechtigten, insbesondere eine Tabelle zum Kindesunterhalt. Sie besteht aus vier Teilen: dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, der Mangelfallberechnung und dem Verwandtenunterhalt. In der Regel wird die Tabelle alle zwei Jahre weiterentwickelt und angepasst. Sie wird abgestimmt zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.