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Ehepartner hat Haus leer geräumt und mein Kind mitgenommen. Was kann ich tun?

Sie können zunächst die Herausgabe aller Einrichtungsgegenstände der Wohnung verlangen, an denen Sie Eigentum besitzen. Entgegen landläufiger Meinung wurde ohne Ehevertrag meistens NICHT gemeinschaftliches Eigentum an Gegenständen begründet, die man während der Ehe erworben hat. Hat man z.B. einen Kleiderschrank für das Ehezimmer gekauft, ist man alleiniger Eigentümer geworden. Der ausgezogene Ehepartner wird allein deswegen schon vieles zurückgeben müssen. Ein Recht auf Haushaltsgegenstände kann sogar selbst dann bestehen, wenn sie im gemeinsamen Eigentum stehen, solange man nur auf sie angewiesen ist. Im Übrigen müssen Haushaltsgegenstände geteilt werden.

Indem der Ehepartner das Kind ohne Absprache in eine andere Wohnung mitgenommen hat, wird zudem das Sorgerecht des anderen Elternteils verletzt. Schließlich kann das Verhalten des ausgezogenen Ehepartners auch dazu führen, dass er unter Umständen seines Unterhaltsanspruchs wegen groben Fehlverhaltens verlustig geht.