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Was geschieht mit unserer Mietwohnung?

Probleme können immer dann entstehen, wenn beide Ehegatten die Wohnung gemeinsam angemietet und den Mietvertrag zusammen unterschreiben haben. In diesem Fall muss nach der Trennung schnellstmöglich eine Regelung gefunden werden. Will ein Ehegatte die Wohnung allein weiter bewohnen, so muss der Mietvertrag unter Einbeziehung des Vermieters und beider Ehegatten umgeschrieben und geändert werden, damit der ausziehende Ehegatte nicht mehr für die Miete gegenüber dem Vermieter haftet.Wenn beide Ehegatten aus der Wohnung ausziehen, sollte es keine Probleme geben. Hier muss die Wohnung so schnell wie möglich von beiden Ehegatten gegenüber dem Vermieter gekündigt werden. Wichtig: Die Kündigung nur eines Ehegatten ist allein ist nicht wirksam! Die Zustimmung und Mitwirkung zur Kündigung kann letztendlich nicht von einem Ehegatten verweigert werden. In allen Fällen sollte auch der gemeinsame Hausrat einvernehmlich geteilt werden.