Was machen wir mit der gemeinsamen Immobilie?
Immer das wirtschaftlich sinnvollste unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten. Die Immobilie bleibt auch nach Trennung und Scheidung im gemeinsamen Eigentum. Dieses kann veräußert werden, um den Erlös nach Abzug der Verbindlichkeiten zu teilen. Ebenso kann der eine Ehegatte seinen Eigentumsanteil gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung auf den anderen übertragen. Es besteht auch die Möglichkeit sich zu einigen, es bei dem gemeinsamen Eigentum zu belassen und die Immobilie zu vermieten. Sofern ein Ehegatte allein die gemeinsame Immobilie bewohnt, muss er dem anderen eine entsprechende Nutzungsentschädigung zahlen.
Bitte beachten Sie, eine Versteigerung ist in fast allen Fällen die wirtschaftlich schlechteste Lösung!
Bitte beachten Sie, eine Versteigerung ist in fast allen Fällen die wirtschaftlich schlechteste Lösung!