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Wann muss ich die Anwaltsrechnung bezahlen?

Sie können Die Zahlungsmodalitäten (Zeitpunkt, Raten, etc.) mit Ihrem Scheidungsanwalt selbst vereinbaren. Bei mir entscheiden Sie, ohne Kostenvorschuss und ohne jegliches Risiko, wann und wie Sie meine Kosten begleichen. Sie erhalten von mir nach Einleitung des Scheidungsverfahrens eine Kostenberechnung und können diese Kosten selbstverständlich sofort, oder aber erst wenn Sie geschieden sind, oder auch zinsfrei in monatlichen Raten, zahlen. Bequem, sicher und risikofrei!