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Kann ich mich scheiden lassen, obwohl ich mit meinem Partner in derselben Wohnung lebe?

Rechtlich ist das zwar möglich. In der Praxis sind damit aber häufig mit großen Schwierigkeiten verbunden. Eine Scheidung setzt nämlich im Regelfall das sog. Trennungsjahr voraus. Danach gilt eine Ehe erst dann als gescheitert, wenn man ein Jahr nicht mit dem Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. Um dieses Trennungsjahr in einer gemeinsamen Wohnung durchzuführen, müssen die Ehegatten die häusliche Lebensgemeinschaft aufheben: Sie dürfen weder Bett noch Mittagstisch teilen. Grundsätzlich darf auch kein gemeinsamer Haushalt geführt werden. Die Lebensbereiche der Ehegatten müssen also innerhalb der Wohnung strikt getrennt werden. Allerdings kann es im Streitfall schwierig sein, vor Gericht zu beweisen, dass diese Voraussetzungen vorlagen. Darum sollten Scheidungswillige sich idealerweise eine andere Wohnung suchen.