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Was passiert mit Steuern und Freibeträgen? / Ehegattensplitting ?

Sofern die Eheleute nicht dauernd getrennt leben können sie im Regelfall die Vorteile des sogenannten Ehegattensplittings in Anspruch nehmen und steuerlich zusammen veranlagt werden. Eine Steuerklassenänderung erfolgt erst mit Beginn des darauffolgenden Jahres, nachdem sich die Eheleute getrennt haben. In dem Jahr der Trennung können also noch die Splittingvorteile in Anspruch genommen werden. Im Falle einer Unterhaltsverpflichtung, müssen alle steuerlichen Freibeträge oder Vorteile auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Wird dies nicht getan, so wird man unterhaltsrechtlich so behandelt, als wären die Vorteile in Ansprucg genommen worden.
Steuererstattungen werden unterhaltsrechtlich als Einkommen in dem Jahr angerechnet, in dem die Rückzahlung erfolgt ist.
Aufwendungen für die Durchführung des Scheidungsverfahrens können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.

Lesen Sie hierzu auch meinen Ratgeber Scheidungskosten sparen.