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Gratis Scheidung? Ich habe kein Geld – Kann ich mich trotzdem scheiden lassen?

Auch wenn Sie nur über geringes Einkommen verfügen oder verschuldet sind, führe ich Ihr Scheidungsverfahren ebenso schnell und kompetent durch. Ich beantrage für Sie Verfahrenskostenhilfe! Sofern diese auf Grund Ihres geringen Einkommens ohne Ratenzahlung bewilligt wird, entstehen Ihnen überhaupt keine Kosten, weder Gerichts- noch Anwaltskosten.

Wenn Sie über ausreichendes Einkommen verfügen kann das Gericht auch eine angemessene Ratenzahlung verlangen.

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Nach etwa einem Jahr wird Ihr Einkommen dann später noch einmal von dem Gericht überprüft.