Ich möchte mich scheiden lassen – brauche ich die Zustimmung meines Ehegatten?
Nein!
Grundsätzlich verlangt das Familiengericht nicht die Zustimmung des Ehemannes oder der Ehefrau für die Ehescheidung benötigt.
Auch müssen vor dem Familiengericht keine Unterschriften geleistet werden, wie man es noch von der Eheschließung vor dem Standesamt kennt. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens ist es die Aufgabe des Gerichtes zu prüfen, ob die die Ehe tatsächlich gescheitert ist.
Gescheitert ist eine Ehe insbesondere dann, wenn Sie länger als ein Jahr getrennt leben und beide geschieden werden möchten. Wenn ein Ehegatte nach Ablauf des Trennungsjahres dennoch nicht geschieden werden möchte, so kann das Gericht trotzdem, also auch ohne Zustimmung des nicht scheidungswilligen Ehegatten, die Ehe scheiden. Nämlich dann, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Ein Scheitern der Ehe wird zum Beispiel immer dann vermutet, wenn einer der Ehegatten einen neuen Lebensgefährten hat. Für den sicherlich seltenen Fall, dass nach Ablauf des Trennungsjahres trotzdem keine ausreichenden Gründe für ein Scheitern der Ehe erkennbar sind, kann die Ehe erst nach einer Trennungszeit von drei Jahren geschieden werden. Nach Ablauf von drei Jahren geht das Familiengericht immer davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist.
Grundsätzlich verlangt das Familiengericht nicht die Zustimmung des Ehemannes oder der Ehefrau für die Ehescheidung benötigt.
Auch müssen vor dem Familiengericht keine Unterschriften geleistet werden, wie man es noch von der Eheschließung vor dem Standesamt kennt. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens ist es die Aufgabe des Gerichtes zu prüfen, ob die die Ehe tatsächlich gescheitert ist.
Gescheitert ist eine Ehe insbesondere dann, wenn Sie länger als ein Jahr getrennt leben und beide geschieden werden möchten. Wenn ein Ehegatte nach Ablauf des Trennungsjahres dennoch nicht geschieden werden möchte, so kann das Gericht trotzdem, also auch ohne Zustimmung des nicht scheidungswilligen Ehegatten, die Ehe scheiden. Nämlich dann, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Ein Scheitern der Ehe wird zum Beispiel immer dann vermutet, wenn einer der Ehegatten einen neuen Lebensgefährten hat. Für den sicherlich seltenen Fall, dass nach Ablauf des Trennungsjahres trotzdem keine ausreichenden Gründe für ein Scheitern der Ehe erkennbar sind, kann die Ehe erst nach einer Trennungszeit von drei Jahren geschieden werden. Nach Ablauf von drei Jahren geht das Familiengericht immer davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist.