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Rechtskraft der Scheidung - was bedeutet das?
Endlich ist es soweit, die Scheidung steht an und das Familiengericht hat einen Termin zur mündlichen Verhandlung festgesetzt. Am Ende des Termines verkündet das Gericht in der Regel mündlich sofort den Scheidungsbeschluss und kündigt an, den Beschluss in den nächsten Tagen per Post zuzuschicken.

Der Scheidungsausspruch der Ehescheidung durch das Gericht bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie jetzt tatsächlich auch geschieden sind. Es besteht nämlich die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nachdem Sie den Scheidungsbeschluss durch das Familiengericht zugestellt bekommen haben, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Eine solche Beschwerde hätte zur Folge, dass der Scheidungsbeschluss tatsächlich nicht in Kraft tritt, Sie also nicht geschieden sind und das zuständige Oberlandesgericht das Verfahren noch einmal überprüft.

Sie sind erst dann tatsächlich und endgültig geschieden, wenn die Scheidung „rechtskräftig“ ist. Rechtskräftig bedeutet, dass der Scheidungsbeschluss nicht mehr durch die Beschwerde angegriffen werden kann und die Ehe unabänderlich aufgelöst ist.

Wie wird die Scheidung rechtskräftig?

  1. Die Scheidung wird zum einen dann rechtskräftig, wenn die Monatsfrist zur Einlegung der Beschwerde verstrichen ist. Diese Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Zustellung des Scheidungsbeschlusses durch die Post. Wenn Sie also wünschen, dass der Scheidungsbeschluss rechtskräftig werden soll, dann brauchen Sie überhaupt nichts zu tun. Mit Ablauf der Rechtsmittelfrist, wird der Scheidungsbeschluss automatisch rechtskräftig. Sie erhalten dann von dem Gericht nochmals den Scheidungsbeschluss zugestellt auf dem dann ein Vermerk mit dem Datum angebracht ist, an dem die Rechtskraft eingetreten ist.

  2. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, bereits in dem Termin zur mündlichen Verhandlung, unmittelbar nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses durch die Richterin oder den Richter, auf das Recht Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen, zu verzichten. Ein solcher Rechtsmittelverzicht hätte zur Folge, dass der Scheidungsbeschluss direkt, also sofort rechtskräftig wird und die Ehe damit noch am gleichen Tag endgültig aufgelöst ist.

Sie müssen allerdings beachten, dass ein solcher Rechtsmittelverzicht nur durch einen Rechtsanwalt erklärt werden kann. Der Rechtsmittelverzicht setzt also voraus, dass beide Parteien in dem Termin durch einen Rechtsanwalt vertreten sind.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, später schriftlich durch einen Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht erklären zu lassen, dass auf Rechtsmittel verzichtet wird.

Welche Folgen treten mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses ein?


  1. Nach rechtskräftiger Scheidung können Sie sich an das Standesamt wenden und ihren Ehenamen ändern.

  2. Sofern Sie wünschen, können Sie wieder heiraten sobald die Scheidung rechtskräftig ist.

  3. Sofern Sie über den Ehegatten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert waren, so entfällt mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses diese Mitversicherung. Sie haben allerdings die Möglichkeit innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses eine freiwillige Krankenversicherung bei der bisherigen oder einer anderen Krankenversicherung abschließen.

  4. Als ehemaliger Ehegatte eines Beamten, Soldaten oder Richters fällt die Beihilfeberechtigung mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses weg.

  5. Ansprüche auf eine Vermögensauseinandersetzung im Rahmen des sogenannten „Zugewinnausgleiches“ können nur innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses geltend gemacht werden. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Jahresende nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses.