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Düsseldorfer Tabelle 2013

Düsseldorfer Tabelle 2013 veröffentlich!

Wie in fast jedem Jahr wurde vom Oberlandesgricht Düsseldorf auch in diesem Jahr wieder die Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Während der Kindesunterhalt in der Tabelle nicht angehoben wurde, wurde vor allem der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und die allgemeinbildende Schule besuchen, geändert. Erwerbstätige können demnach jetzt 50 Euro ( 1000 Euro statt 950 Euro), Nichterwerbstätige 30 Euro (800 Euro statt 770 Euro) mehr für sich behalten.

pdfDownload der Düsseldorfer Tabelle
Alle älteren Tabellen können hier eingesehen werden http://www.dfgt.de/index.php?tid=66

Welches Gericht führt Scheidung durch?

Welches Gericht führt die Scheidung durch? / Welches Gericht ist für mich zuständig? Welches Gericht zuständig ist, regelt die Verfahrensordnung. Grundsätzlich ist das Familiengericht an dem Ort zuständig, an dem die Ehegatten zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages ihren gemeinsamen Wohnort haben, oder der Ort, an dem einer der Ehepartner mit den gemeinsamen Kindern lebt. Sind diese […]