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Inforeihe Sorgerecht - Aufenthalt Modelle - wo ist Zuhause?

Umgangsmodelle -  Klassisches Modell, Wechselmodell

Wenn sich ein Ehepaar mit Kindern trennt und die Scheidung ansteht, steht immer auch die Frage in dem Raum: „Wie regeln wir das mit dem Umgang?“ Denn abgesehen vom Sorgerecht wird auch immer wieder der angemessene Umgang der Eltern mit den Kindern zum Streitpunkt. Leben die Kinder bei einem Elternteil und besuchen den anderen? Wohnen die Kinder abwechselnd bei einem Elternteil? Oder ziehen gar die Eltern abwechselnd bei den Kindern ein? Und wer trägt die Kosten für den Umgang?

Wohnort – Kosten des Umgangs

Wohnen die Eltern nicht in der Nähe voneinander, steigen die Kosten des Umgangs mit den Kindern schnell an. Es stellt sich dabei die Frage, wer für die Umgangskosten aufzukommen hat. Grundsätzlich ist der umgangsberechtigte Elternteil, also der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, in der Zahlungsverpflichtung für die Kosten. Eine anteilige Fahrtkostenübernahme durch den anderen  Elternteil ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Etwas anderes kann nur Ausnahmsweise gelten, wenn der betreuende Elternteil die Kosten problemlos tragen könnte, der Umgangsberechtigte jedoch nicht und ihn das von der Wahrnehmung des Umgangs hindern würde (OLG Hamm 27.03.2003 – 11 WF 66/03).
Weiterhin ist der Elternteil, bei dem die Kinder leben auch nicht verpflichtet in der Nähe des anderen Elternteils zu wohnen. Er darf mit den Kindern den Wohnort wechseln in ein anderes Bundesland oder sogar ins Ausland (OLG Hamburg 23.08.2002 - 7 UF 66/02). Wenn die Wohnsitze zu weit voneinander entfernt sind, empfiehlt sich eine spezielle Umgangsregelung z.B. in Blöcken etc.

Klassische Regelung

Das klassische Umgangsmodell dürfte jedem bekannt und geläufig sein. Die Kinder leben nach der Trennung bei einem Elternteil und besuchen den anderen Elternteil regelmäßig. „Der Klassiker“: Die Kinder leben bei der Mutter und besuchen den Vater jedes 2. Wochenende von Freitag bis Sonntag. Auch die Feiertage werden im Idealfall einvernehmlich aufgeteilt. Kritiker dieses Modells behaupten jedoch, die Scheidung der Eltern würde so auf dem Rücken der Kinder ausgetragen, da diese ständig von einem Elternteil zum anderen „pendeln“ müssten. Weiterhin soll die Pflege der sozialen Kontakte in dem Fall nicht so einfach sein, da die Kinder ihre Freunde an ihrem Wohnort nur an Wochentagen treffen können. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Elternteile weit auseinander wohnen. Eine räumliche Nähe der Wohnungen der Elternteile kann den Kindern helfen.
Die klassische Regelung bietet zwar viel Praktikabilität und Routine für die Eltern, kann aber Nachteile für die Kinder haben. Es wurden daher weitere Umgangsformen entwickelt, die Sie im fünften Teil unserer Reihe finden:

Wechselmodell

Etwas weniger bekannt und weniger verbreitet ist das sogenannte Wechselmodell. Hierbei beziehen die beiden Elternteile nach der räumlichen Trennung jeder eine eigene Wohnung. In beiden Wohnungen werden voll ausgestattete Kinderzimmer eingerichtet. Die Kinder leben so dann abwechselnd bei jedem Elternteil. 1 Woche bei Mama, 1 Woche bei Papa. Auch, wenn die Kinder idealerweise bei jedem Elternteil über Kinderzimmer verfügen, lässt sich dennoch nicht vermeiden, dass gewisse Dinge stets mitgenommen werden müssen.
Das Wechselmodell ist vor allem für Eltern gedacht, die sich beide nach der Trennung in gleichermaßen um die Kinder kümmern möchten.
Aber auch hier wird Kritik laut. Die Kinder sind die Reisenden. Probleme mit sozialen Bindungen wie Freundschaften können hier vielleicht sogar eher auftreten, da sie noch schwieriger gepflegt werden können.

Nestmodell als ungewöhnliche Alternative

Das Nestmodell setzt genau an dem Kritikpunkt, die Kinder würden zwischen den Wohnorten der Eltern „herumgereicht“, an: Nach diesem Modell leben die Kinder in einem Haus oder einer Wohnung („das Nest“) und werden abwechselnd von einem Elternteil betreut. In mindestens einer weiteren Wohnung lebt der Elternteil, der gerade nicht die Kinder betreut.
Die Kinder behalten so ihren Lebensmittelpunkt an einem Wohnort. Sie haben es einfacher, ihre sozialen Bindungen aufrecht zu erhalten, was ein weiter Kritikpunkt bei den anderen Modellen ist. Das Nestmodell weist jedoch auch Knackpunkte auf: Die Eltern haben nur wenig Privatsphäre, wenn sie abwechselnd in einer 2. Wohnung und im „Nest“ leben - oder es wird teuer.
Wollen die Elternteile sich nicht abwechselnd die Wohnung teilen, da sie Privatsphäre haben möchten oder es gar einen neuen Partner in ihrem Leben gibt,  muss eine dritte Wohnung her. Dann lebt jeder Elternteil in seiner eigenen Wohnung und abwechselnd im „Nest“ bei den Kindern. Das Unterhalten von drei Wohnungen ist jedoch für viele Eltern zu teuer.
Das Nestmodell ist vielleicht auch nicht zuletzte aus diesen Gründen bisher überhaupt nicht weit verbreitet.
Als „so ganz ohne Schwachpunkte“ kann wohl pauschal keines der Modelle beschrieben werden. Es bleibt nur der Hinweis, dass sich die Eltern bei der Trennung über das Kindeswohl Gedanken machen müssen und eventuell auch mit der Hilfe von Fachleuten die für sie und vor allem die Kinder die ideale Lösung betreffs des Umgangs entwickeln.


Teil 1 - Einleitung – Sorgerecht, was ist das?
Teil 2 - Alleinige Sorge und alleinige Sorge für Teilbereiche
Teil 3 – das Umgangsrecht
Teil 4 - Umgangsmodelle - Klassisches Modell, Wechselmodell, Alternative "Nestmodel"


Übersicht - Inforeihe Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht

  1.  Einleitung - Was bedeutet Sorgerecht
    1. Allgemeine Erläuterung
    2. Allgemeine Erläuterung
    3. Grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht
    4. Teilbereich der elterlichen Sorge: Aufenthaltsbestimmungsrecht
    5. Abzugrenzen von Sorgerecht: Umgangsrecht
  2. Alleiniges Sorgerecht und alleinige Sorge für Teilbereiche
    1. Wann alleiniges Sorgerecht
    2. Allgemeine Erläuterung: Was ist das und wer erhält es?
    3. Was beinhaltet es?
    4. Wohnort, Entscheidungen des tägl. Lebens, Urlaube etc.
  3. Umgangsrecht
    1. Umgangsrecht und Umgangspflicht / Streitigkeiten
    2. Eltern mit Kind und Kind mit Eltern
    3. Umgangsrecht „Dritter“? Großeltern, Geschwister, Nichtverwandte?
  4. Umgangsmodelle: Klassische Wege oder wenn die Eltern bei den Kindern einziehen
    1. Kosten für Umgang
    2. Klassisches Residenzmodell
    3. Etwas ungewöhnlicheres Wechselmodell
    4. Vorstellung Nestmodell
    5. Pro und Contra
    6. Fazit zum Umgangsrecht
    7. .