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Auswirkungen der Corona-Pandemie (Covid-19) auf den Scheidungsprozess

Nach dem erneuten Anstieg der Infektionszahlen innerhalb der letzten Wochen und der aufgrund dessen erlassenen Maßnahmen ist die Corona-Pandemie mit all Ihren Folgeproblemen auch im Eherecht wieder aktueller denn je.

Die Auswirkungen der Pandemie auf den Scheidungsprozess und die von den Gerichten eingeführten Lösungsstrategien habe ich für Sie nachfolgend zusammengefasst.

Wie läuft eine Trennung in Zeiten von Corona ab?

Trotz und in vielen Fällen auch gerade durch die Corona-Krise kommt es in einigen Partnerschaften zum Streit bis hin zur Trennung. Geschieht dies innerhalb einer Ehe, so hat dieser Schritt nicht nur persönliche Auswirkungen, sondern kann auch für eine eventuell anstehende Scheidung maßgeblich sein. Denn eine Scheidung in Deutschland kann grundsätzlich erst durchgeführt werden, wenn man seit mindestens einem Jahr getrennt voneinander lebt.

Kein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung möglich

Eine tatsächliche räumliche Trennung durch den Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung kann sich zurzeit allerdings als besonders schwierig erweisen. Vielerorts haben Immobilienmakler ihre Tätigkeiten einschränken müssen, Vermieter haben aus Gründen des Gesundheitsschutzes geplante Besichtigungen abgesagt und auch die finanzielle Belastung eines Umzuges und einer neuen Wohnung kann teilweise aufgrund Corona-bedingter Kurzarbeit ein unüberwindbares Hindernis darstellen.

Die Trennung innerhalb eines Haushaltes

In einer solchen Situation gewinnt die Möglichkeit der besondere Bedeutung. Denn auch ohne Auszug eines der Ehepartner kann eine Trennung im scheidungsrechtlichen Sinne erfolgen. Wichtig ist hierbei die sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“ Voraussetzung dafür ist, dass die Räume bis auf die Küche und das Badezimmer der gemeinsamen Wohnung unter den Ehepartnern aufgeteilt werden müssen und jeder seinen Haushalt allein führt und für sich allein wirtschaftet.

Unter Beachtung dieser Regeln ist somit trotz der besonderen Umstände eine Trennung möglich.

Kann ich mich trotz Corona scheiden lassen?

Auch wenn die Corona-Pandemie natürlich auch die Familiengerichte in ihrer Arbeit betrifft, ist es selbstverständlich weiterhin jederzeit möglich einen Scheidungsantrag (auch online) zu stellen.

Zudem ist es auch in vielen Fällen sinnvoll damit nicht zu warten bis sich die Situation wieder normalisiert hat, sondern diesen so bald wie möglich einzureichen. Denn der maßgebliche Zeitpunkt etwa für die Berechnung des Versorgungs- oder des Zugewinnausgleiches ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages beim anderen Ehepartner und nicht etwa der Tag des Scheidungstermines.

Scheidung trotz angespannter wirtschaftlicher Situation

Sollten Sie aufgrund der momentan wirtschaftlich angespannten Lage Bedenken wegen der Scheidungskosten haben, prüfen wir gerne, ob für Sie die Möglichkeit besteht erfolgreich Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, versuchen wir gerne andere Möglichkeiten, etwa eine Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung der Anwaltsgebühren, in Absprache mit Ihnen zu finden.

Muss ich aufgrund der Corona-Krise länger auf meine Scheidung warten?

Auch in den laufenden Scheidungsverfahren macht sich Corona bemerkbar. Aufgrund dem in vielen Gerichten eingeführten „Wechselschicht-System“ ist die Personalsituation angespannt, sodass es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der laufenden Verfahren kommen kann.

Jedoch haben die Gerichte, anders als noch zu Anfang der Pandemie mittlerweile Bewältigungsstrategien und Hygienemaßnahmen entwickelt. Es wird somit derzeit davon ausgegangen, dass ein erneutes nahezu gänzliches Herunterfahren der gerichtlichen Tätigkeit nicht stattfinden wird.

Dennoch kann es aufgrund von erhöhtem Krankenstand und einem Wechselschichtsystem innerhalb der Geschäftsstellen dennoch zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Verfahren kommen.

Findet mein Scheidungstermin trotz Corona statt?

Sollte Ihr Scheidungsverfahren bereits im vollen Gang sein und Sie nur noch auf einen Scheidungstermin warten oder aber bereits eine Ladung erhalten haben, stellt sich nunmehr die Frage, ob diese Termine zur Corona-Zeit überhaupt stattfinden.

Hierbei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass gerichtliche Ladungen so lange ihre Gültigkeit bewahren und Sie somit zum Erscheinen verpflichtet sind, bis das Gericht etwas anderes anordnet. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie darf damit nicht ohne Weiteres dem Gerichtstermin ferngeblieben werden. Die gilt auch dann, wenn Sie einer Risikogruppe angehören.

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Bedenken wegen des persönlichen Erscheinens vor Gericht haben, setzen Sie sich möglichst zeitnah nach Erhalt der Ladung mit dem zuständigen Gericht in Verbindung, um zu klären ob und welche Möglichkeiten es gibt um ggfs. auf Ihr Erscheinen zu verzichten.

Das Problem der persönlichen Anhörung in Zeiten von Corona

Da im Scheidungsverfahren nach § 128 FamFG jedoch grundsätzlich die persönliche Anhörung der Ehegatten zur Zerrüttung der Ehe vorgesehen ist und eine zu Unrecht unterbliebene Anhörung nach der Rechtsprechung einen schweren Verfahrensmangel darstellt, machen sich hierbei die Auswirkungen von der Corona-Krise besonders bemerkbar.

Möglichkeiten der persönlichen Anhörung ohne persönlichen Kontakt

Jedoch würden sich insbesondere im Bereich der einvernehmlichen Ehescheidung ohne weitere streitige Folgesachen Alternativen anbieten. Möglich wäre beispielsweise eine Anhörung per Videokonferenz, eine telefonische Anhörung oder aber die Anhörung im schriftlichen Verfahren.

Die Erfahrung der letzten Monate hat jedoch gezeigt, dass viele Gerichte in unstreitigen Verfahren eine Anhörung im schriftlichen Verfahren durchführen, um so einerseits den Gesundheitsschutz aller Beteiligten bestmöglich zu gewährleisten und dennoch das Scheidungsverfahren fortführen zu können.

Ob und welche dieser Möglichkeiten genutzt wird steht jedoch letztlich im Ermessen des zuständigen Richters, sodass eine verbindliche und allgemeingültige Aussage hierzu nicht getroffen werden kann.

Was sollte ich bei meinem Scheidungsverfahren in der Corona-Krise besonders beachten?

Da die Corona-Pandemie auch die Gerichte vor völlig neue Probleme stellt, wird es sicher noch einige Zeit dauern, bis sich für alle eine Lösung gefunden hat.

Jedoch haben die Gerichte im Laufe der nunmehr seit Anfang des Jahres andauernden Corona-Pandemie Lösungsstrategien und Hygienekonzepte entwickelt um einen möglichst reibungslosen Ablauf der gerichtlichen Verfahren weiterhin gewährleisten zu können.

Es empfiehlt sich daher das Scheidungsverfahren wie gewohnt anzustreben und bei spezifischen Problemen das Gespräch mit dem jeweils zuständigen Richter bzw. dessen Geschäftsstelle zu suchen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Sollten Sie bereits zum Scheidungstermin geladen worden sein und ist dieser nicht abgesagt, sollten Sie vor dem Termin auf der Internetseite des zuständigen Gerichts prüfen, ob besondere Corona-Maßnahmen einschlägig sind und für eventuell außerordentliche Corona-Kontrollen zusätzliche Zeit einplanen. So wird beispielsweise vielerorts das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben oder eine Selbstauskunft hinsichtlich der eigenen Risikoeinschätzung verlangt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung und unterstützen Sie auch in diesen Zeiten vollumfänglich bei der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens. Eine Beratung ist dabei, wie bereits seit vielen Jahren, völlig ohne persönlichen Kontakt per Telefon oder E-Mail möglich.

Sprechen Sie mich gerne an! Kontaktmöglichkeiten:

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