Welches Gericht führt Scheidung durch? Welches Gericht führt die Scheidung durch? / Welches Gericht ist für mich zuständig?

Welches Gericht zuständig ist, regelt die Verfahrensordnung. Grundsätzlich ist das Familiengericht an dem Ort zuständig, an dem die Ehegatten zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages ihren gemeinsamen Wohnort haben, oder der Ort, an dem einer der Ehepartner mit den gemeinsamen Kindern lebt. Sind diese Umstände nicht gegeben, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort der letzten gemeinsamen ehelichen Wohnung, wenn ein Ehegatte noch dort wohnhaft ist.

Liegen auch diese Voraussetzungen nicht vor, so ist das Gericht für den Wohnort zuständig, in dessen Bezirk der/die Antragsgegner(in) wohnt. Sollte auch diese Voraussetzung nicht vorliegen, gibt es dann noch die generelle Zuständigkeit des Amtsgerichtes Berlin-Schöneberg. Diese ist z.B. bei beidseitigem Wohnort im Ausland gegeben.

Der Gerichtsort des Scheidungsverfahrens ist unabhängig vom Kanzleisitz des Scheidungsanwaltes. Ich bin an allen Familiengerichten in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und führe Ihr Scheidungsverfahren an dem für Sie zuständigen Familiengericht durch, ohne dass Ihnen irgendwelche zusätzlichen Kosten entstehen. Entweder begleite ich Sie selbst zum Termin, oder kostenfrei einer meiner Partneranwälte. Es entstehen Ihnen daher auch keine zusätzlichen Fahrtkosten für die Terminwahrnehmung.